F. hatte ebenfalls in der achten Klasse Fehlzeiten, die von der Schule sehr ungenügend aufgefangen wurden. Ein Schulwechsel wurde von der Schulleitung verhindert. Die Schulaufsicht erwies sich als hilfsbereit, gegenüber der Schule selbst aber als vollkommen hilflos. Es wurden von der Schule selbst mehrfache Atteste eingefordert und gleichzeitig das Kind eingeschüchtert, bloßgestellt und übergriffig behandelt. Das Jugendamt wurde mit einer Kindeswohlgefährdungsanzeige belastet, die nach Monaten eingestellt wurde, weil keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Auch hier gab es ein Gerichtsverfahren. F. wechselte die Schule.