F. Probleme ab 7 Klasse • Tübingen

F. hatte ebenfalls in der achten Klasse Fehlzeiten, die von der Schule sehr ungenügend aufgefangen wurden. Ein Schulwechsel wurde von der Schulleitung verhindert. Die Schulaufsicht erwies sich als hilfsbereit, gegenüber der Schule selbst aber als vollkommen hilflos. Es wurden von der Schule selbst mehrfache Atteste eingefordert und gleichzeitig das Kind eingeschüchtert, bloßgestellt und übergriffig behandelt. Das Jugendamt wurde mit einer Kindeswohlgefährdungsanzeige belastet, die nach Monaten eingestellt wurde, weil keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Auch hier gab es ein Gerichtsverfahren. F. wechselte die Schule.

H. Probleme ab 3 Klasse • Stuttgart

H. hat eine vergleichbare, aber erfreulichere Odyssee hinter sich. Inzwischen steht er kurz vor dem Abitur. Ab der dritten Klasse wurde ihm mit sehr viel Aufwand die Teilhabe verweigert. Er braucht asynchronen Distanzunterricht. Gegen größten Widerstand wurde es von den jeweils zuständigen Schulen (Mehrzahl!) zugelassen. Damit war die Schulpflicht immer erfüllt. Der Unterricht konnte mit Hilfe der Materialien des Landesbildungsservers beim ZSL gesichert werden. Die Prüfungen legte er alle in Präsenz in den jeweiligen Schulen mit sehr guten Ergebnissen ab. Eine soziale Teilhabe und soziales Lernen wurde aber allein dem privaten Umfeld zugewiesen. In diesem Fall wurden Kosten und Zeitaufwand umfangreich auf die Eltern abgewälzt.

I. Probleme ab 7 Klasse • Tübingen

I. wurde ab der achten Klasse von einem staatlichen Gymnasium wegen Fehlzeiten verwiesen. Sie besuchte ein privates Gymnasium, dass dann, als es an die Abschlüsse kam, wegen Kleinigkeiten die Zulassung verwehrte. Erst in einem Gerichtsverfahren wurden verschiedene Optionen zur Auswahl vorgelegt: FlexFernschule, WebIndividualschule, HeBo. Die Jugendhilfe übernahm nach dem Gerichtsbeschluss die Kosten.

J. Probleme ab 3 Klasse • Stuttgart

Bei J. traten die ersten Probleme in der dritten Klasse auf. Er weigerte sich in die Schule zu gehen, klammerte sich sogar am Heizkörper im Bad fest.
Die Schule kontaktierte Schulamt, Autismusbeauftragte und Jugendamt. Es erfolgte eine Runder Tisch, der den Charakter eines Tribunals hatte. Hausunterricht wurde abgelehnt und J. Wurde an ein SBBZ verwiesen, das vom Jugendamt bezahlt wurde. J. Konnte auch weiterhin nicht in Präsenz. Daraufhin wurde er vom Schulamt jährlich als krank nach der Schulbesuchsverordnung freigestellt.
Die Eltern kümmerten sich schon frühzeitig um eine Onlineschule, die sie selbst bezahlten

K. Probleme ab 1 Klasse • Karlsruhe

K. ist es in der Schule zu laut und zu wild. Er bricht zusammen. In der Schule erkennt es niemand. Eine KJP stellt die Diagnose Autismus. K. widersetzt sich dem Schulbesuch inzwischen ganz. Die Schule lässt ein Bußgeld wegen Schulverweigerung erlassen. Nach einem langen Gerichtsverfahren wird das Bußgeld zurückgenommen. Die Schule schaltet das Gesundheitsamt ein, dieses das Jugendamt mit dem Vorwurf Kindeswohlgefährdung. Dann gilt keine Schweigepflicht mehr. Autismusbeauftragte ist dabei.

N. Probleme ab 5 Klasse • Stuttgart

Bei N. wiederum funktionierte es schlechter. N. ist genau gleich alt wie H., aber bei ihm gab es keinen Distanzunterricht, sondern Bußgeldverfahren. Das muss man sich mal vorstellen: Wegen seiner autismusbedingten Schlafstörungen und Einschränkungen wurde er mit Bußgeldern bestraft. Der Präsenzunterricht war für ihn ganz offensichtlich ungeeignet. Anstatt aber den Unterricht an ihn anzugleichen, wurde er bestraft. Zusätzlich wurde ihm ganz selbstverständlich die Versetzung verweigert. Man ließ ihn drei Mal nacheinander die siebte Klasse wiederholen – alle drei Male ohne Versetzung. Inzwischen hat er trotzdem den ersten Schulabschluss.

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Vorname Initial z.B. M.

Probleme ab Klasse oder Alter z.B. Klasse 5 oder 10 Jahre

Landkreis z.B. Stuttgart

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